UWG §§ 2, 7
Von vergleichender Werbung ieS wird gesprochen, wenn die Anpreisung der eigenen Ware oder Leistung mittels Herabsetzung fremder Ware oder Leistung unter deutlicher Bezugnahme auf bestimmte Mitbewerber erfolgt, oder wenn Vorzüge fremder Ware oder Leistung als Vorspann für die eigene nutzbar gemacht werden.