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Oppositionsklage gegen Exekution aufgrund einer einstweiligen Verfügung zulässig

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 107 Heft 4 v. 1.4.1994

EO §§ 35, 381, 399, 402

Bei §§ 35 und 399 Abs 1 Z 2 und 4 EO liegt eine Konkurrenz von gleichwertigen Rechtsbehelfen nicht vor. § 399 Abs 1 Z 4 EO setzt nämlich eine rechtskräftige Entscheidung über Aberkennung bzw Erlöschen des Anspruches voraus, nach Z 2 leg cit wird über das Erlöschen des Anspruches nur als Vorfrage entschieden, womit dies nicht bindend festgestellt wäre.

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