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GesmbH als Erbin ihres Gesellschafters

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 96 Heft 3 v. 1.3.1994

KStG § 8

Ist eine Kapitalgesellschaft Erbe ihres Gesellschafters, so ist das Nachlaßvermögen bei der Kapitalgesellschaft nach Einlagegrundsätzen anzusetzen (nach § 6 Z 14 öEStG gemeiner Wert). Der Erwerb ist ein unentgeltlicher, der nicht auf einer unternehmerischen Tätigkeit beruht. Nachlaßschulden sowie die durch den Erbanfall entstehenden Verbindlichkeiten mindern die Höhe des Werts der Einlage.

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