EStG § 16
1. Zinsenzahlungen für eine Schuld, die der Gesellschafter und gleichzeitig Arbeitnehmer einer GmbH von dieser GmbH übernommen hat, stellen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar. Dies deshalb, weil die Schuldübernahme in erster Linie dem Fortbestand der GmbH und nur indirekt der Erhaltung der nichtselbständigen Einkünfte dient.