Der Beginn des Kündigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz ist in Österreich bislang weder judiziert noch literarisch erörtert worden. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat sich schon 1983 auf eine Rückrechnung um 280 Tage festgelegt, wobei der voraussichtliche Entbindungstag nicht mitzählt (BAG 27. 10. 1983 und 12. 12. 1985; zusammenfassend zuletzt Link in: Arbeit und Arbeitsrecht 1992/6, 177). Die deutsche Arbeitsrechtspraxis wendet also eine „pauschalierende Wahrscheinlichkeitsrechnung“ an.