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Körperschaft- und Umsatzsteuerpflicht bei ruhendem Nachlaß

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1994, 66 Heft 2 v. 1.2.1994

KStG: § 1

UStG: § 2

Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Person erlischt mit dem Tode. Ab dem Todestag sind die Einkünfte aus dem Nachlaßvermögen grundsätzlich den - bedingt oder unbe-

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