KStG: § 1
UStG: § 2
Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Person erlischt mit dem Tode. Ab dem Todestag sind die Einkünfte aus dem Nachlaßvermögen grundsätzlich den - bedingt oder unbe-
KStG: § 1
UStG: § 2
Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Person erlischt mit dem Tode. Ab dem Todestag sind die Einkünfte aus dem Nachlaßvermögen grundsätzlich den - bedingt oder unbe-