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Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung bei Lohnrückstand

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtMonika DrsRdW 1994, 357 Heft 11a v. 1.11.1994

ABGB §§ 1052, 1062, 1154

ArbVG § 121 Z 3

Der AN hat nach § 1154 ABGB seine Arbeit durch die Lohnperiode zu kreditieren. Für die Zahlung des Entgelts aus früheren Lohnperioden ist der Arbeitgeber vorleistungspflichtig. Der AN ist berechtigt, seine Arbeitsleistung so lange zurückzuhalten, bis der Arbeitgeber den bereits fällig gewordenen Lohnrückstand gezahlt hat.

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