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Zum Verwendungsanspruch des Remittenten gegen den wechselmäßig nicht Legitimierten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 350 Heft 11a v. 1.11.1994

ABGB § 1041

Dem Remittenten steht gegen den wechselmäßig nicht Legitimierten, dem aber die Einlösung des Wechsels gelungen ist, ein Verwendungsanspruch gem § 1041 ABGB zu.

„Sache“ iSd § 1041 ABGB ist weit auszulegen, sodaß darunter auch Forderungsrechte fallen.

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