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Streit um die Gesellschafterstellung

WirtschaftsrechtC. N.RdW 1994, 338 Heft 11a v. 1.11.1994

Gegenstand der GmbH-rechtlichen Entscheidung des OGH vom 22. 2. 1994, 6 Ob 16/93 (in diesem Heft S 350) war ein an sich bereits bemerkenswerter Sachverhalt. An einer inländischen GmbH war zu 50 % ein US-Gesellschafter beteiligt. In einer außerordentlichen Generalversammlung wurde die Einforderung ausstehender Einlagen und eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, wobei der Auslandsgesellschafter zur Abstimmung nicht zugelassen wurde, weil angeblich eine unzulässige Rechtsnachfolge in den Anteil stattgefunden hätte, während dieser behauptete, es handle sich um eine bloße Änderung der Firmenbezeichnung bei fortbestehender Gesellschafteridentität. In der Folge schloß der Geschäftsführer diesen Gesellschafter wegen Nichteinzahlung der Stammeinlage aus und legte beim Firmenbuchgericht am 7. 10. 1991, also noch vor Umstellung auf das elektronische Firmenbuch, eine neue Gesellschafterliste vor, in welcher der „ausgeschlossene“ Gesellschafter nicht mehr aufschien. In der Folge begehrte der so rüde behandelte Gesellschafter beim Firmenbuchgericht die Bestellung von Revisoren nach § 45 GmbHG. Dabei brachte er vor, daß er alle Einzahlungen auf die ausständige Stammeinlage geleistet und auch auf die Kapitalerhöhung eingezahlt habe, sodaß ein allfälliger Ausschluß ungültig wäre.

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