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Kein Sicherungsantrag gegen einen am Prozeß nicht beteiligten Dritten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 314 Heft 10 v. 1.10.1994

AnfO §§ 2, 3

EO §§ 378 Abs 1, 381

Der zu sichernde Anspruch muß mit dem Klagsanspruch identisch sein. Daraus folgt, daß die gefährdete Partei gegen einen von ihr im Hauptverfahren nicht belangten Dritten im allgemeinen keinen im Sicherungsverfahren durchzusetzenden Anspruch hat.

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