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Kürzt das Arbeitsessen das Tagesgeld?

SteuerrechtW. D.RdW 1993, 287 Heft 9 v. 1.9.1993

Nach den LStR 1992 Rz 500 kürzt ein vom Arbeitgeber bezahltes Arbeitsessen das steuerfreie Tagesgeld. Die Auffassung widerspricht offenkundig der Rechtsprechung: Das Tagesgeld ist pauschaliert und nimmt auf die tatsächlichen Aufwendungen nicht Bedacht; nur wenn Mehraufwendungen nicht anfallen können, weil

Seite 287


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