HVG §§ 6, 17
Unter Verkaufsgeschäften können auch Werklieferungen iSd § 381 Abs 2 HGB verstanden werden, zumal auch bei solchen die Gefahr leichtfertiger Vermittlung nicht ausreichend liquider Geschäftspartner besteht. Der Anspruch auf die volle Provision entsteht mit Zahlung des gesamten Preises.