Das OLG Düsseldorf hat sich mit der in der Praxis immer wieder auftretenden Frage beschäftigt, ob ein Gesellschafter einer GmbH berechtigt ist, an den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft zusammen mit einem Beistand, Berater oder Bevollmächtigten teilzunehmen (OLG Düsseldorf, 14. 5. 1992, ZIP 93, 265;
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