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Verzugszinsen für Pflichtteilsschuld keine Werbungskosten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 264 Heft 8 v. 1.8.1993

EStG § 4 Abs 4, § 16

Verzugszinsen, die ein Erbe wegen der verspäteten Erfüllung einer Pflichtteilsverbindlichkeit zu entrichten hat, sind auch dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn der Nachlaß im wesentlichen aus einem GesmbH-Anteil besteht.

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