Zu den Fragen Erbsausschlagung und Pflichtteilsabgeltung, die in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle spielen, habe ich mich schon vor Jahren geäußert (vgl ÖStZ 1969, 74 ff, und 1983, 62 ff), doch veranlassen mich die zum Teil geänderte Rechtsprechung und die sogenannte „Endbesteuerung“, noch einmal das Wort zu ergreifen.