GmbHG § 41
KO idF vor 1. 7. 2010 § 69
Auch wenn der nach seiner Ansicht durch Mehrheitsbeschluß zu Unrecht abberufene Gesellschafter-Geschäftsführer diesen Beschluß mit Klage bekämpft, kommt ihm keine Rekurslegitimation gegen einen Konkurseröffnungsbeschluß zu, der über Antrag seines Nachfolgers gefaßt wurde.