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Keine Rekurslegitimation des (zu Unrecht) abberufenen Geschäftsführers gegen den Konkurseröffnungsbeschluß

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 243 Heft 8 v. 1.8.1993

GmbHG § 41

KO idF vor 1. 7. 2010 § 69

Auch wenn der nach seiner Ansicht durch Mehrheitsbeschluß zu Unrecht abberufene Gesellschafter-Geschäftsführer diesen Beschluß mit Klage bekämpft, kommt ihm keine Rekurslegitimation gegen einen Konkurseröffnungsbeschluß zu, der über Antrag seines Nachfolgers gefaßt wurde.

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