BStFG: § 4 Abs 3
Der Widerruf einer formgültig abgegebenen Stiftungserklärung ist bis zur Abgabe dieser Erklärung gegenüber der Stiftungsbehörde möglich und wirksam.
OGH 25. 3. 1993, 8 Ob 574/92
BStFG: § 4 Abs 3
Der Widerruf einer formgültig abgegebenen Stiftungserklärung ist bis zur Abgabe dieser Erklärung gegenüber der Stiftungsbehörde möglich und wirksam.
OGH 25. 3. 1993, 8 Ob 574/92