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Unechter Mitgliedsbeitrag

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 232 Heft 7 v. 1.7.1993

KStG 1966: § 9 Abs 2

KStG § 8 Abs 1

1. Unechte Mitgliedsbeiträge können beim Empfänger der Beiträge zu steuerpflichtigen Einnahmen führen.

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