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Gesellschafts- und Grunderwerbsteuer bei Eintritt einer GmbH als Arbeitsgesellschafter

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1993, 231 Heft 7 v. 1.7.1993

UmgrStG: § 26 Abs 2

GrEStG: § 1

Bei Gründung einer GmbH & Co KG durch Eintritt einer GmbH als Arbeitsgesellschafterin in eine bestehende Kommanditgesellschaft als Komplementär erwerben die Kommanditisten Gesellschaftsrechte iSd § 2 Z 1 iVm § 6 Abs 1 Z 4 KVG. Die Gesellschaftsteuerfreiheit (Gebührenbefreiung) des § 26 Abs 2 UmgrStG kann auf diese Form des Zusammenschlusses keine Anwendung finden, weil bei der - für Gebühren- und Verkehrsteuerbelange gebotenen bürgerlich-rechtlichen Betrachtung - kein Vermögen iSd § 23 Abs 2 leg cit übertragen wird.

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