1. Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger war zu Jahresbeginn nichtselbständig tätig, dann in weiterer Folge arbeitslos gemeldet. Bereits während des Zeitraumes, in dem er Arbeitslosengeld bezog, eröffnete er einen Gewerbebetrieb und erzielte daraus Einkünfte in nicht unwesentlichem Ausmaß. Nach Jahresablauf forderte ihn das Arbeitsamt zum Ersatz des infolge Überschreitens der maßgebenden Einkommensgrenzen unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes auf.