ABGB § 879 Abs 1
Eine Treuepflichtklausel in einem Pensionsvertrag ist unwirksam, soweit sie den durch langjährige Arbeitsleistung und Betriebstreue erdienten Pensionsanspruch des Arbeitnehmers allein davon abhängig macht, daß seine Ehegattin nicht bei einem Konkurrenzunternehmen tätig ist.