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Teilwertabschreibung wegen schlechter Ertragslage

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 196 Heft 6 v. 1.6.1993

BewG § 12

KVG § 8 Z 1 lit c

Eine schlechte Ertragslage alleine kann jedenfalls dann nicht zu einem Absinken der Teilwerte der Gegenstände des Betriebsvermögens unter deren Wiederbeschaffungskosten führen, wenn noch keine Maßnahmen zur Betriebsstillegung getroffen worden sind.

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