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Veräußerung (Einbringung) einer kurzfristig bestehenden „bestimmten“ Beteiligung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 196 Heft 6 v. 1.6.1993

EStG § 31

Im Rahmen des § 31 EStG kommt es nicht darauf an, wie lange dem Steuerpflichtigen die Beteiligung zuzurechnen war (hier: schenkungsweiser Anteilserwerb von den Eltern und Einbringung - des sodann wesentlichen Anteils - als Stammeinlage in neugegründete GesmbH am selben Tag).

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