EStG § 31
Im Rahmen des § 31 EStG kommt es nicht darauf an, wie lange dem Steuerpflichtigen die Beteiligung zuzurechnen war (hier: schenkungsweiser Anteilserwerb von den Eltern und Einbringung - des sodann wesentlichen Anteils - als Stammeinlage in neugegründete GesmbH am selben Tag).