EStG: § 4 Absl
UmgrStG: Art IV
1. Werden Wirtschaftsgüter im Zuge eines Art IV UmgrStG-Zusammenschlusses aus dem Betriebsvermögen der übertragenden Mitunternehmerschaft ins Sonder-BV der Mitunternehmer transferiert, sieht darin die Verwaltungspraxis eine gewinnrealisierende Entnahme aus dem Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft mit anschließender Einlage ins Sonder-BV der Mitunternehmer (BMF-Erstinformation 19. 3. 1992, publiziert ua in SWK A I 148). Diese Beurteilung ist auf alle Mitunternehmerschaften, sohin auch auf eine zusammenschließende