In der letzten Zeit hat der VwGH einige interessante Aussagen zum Themenbereich der Rückstellungen getroffen. Diese werden im folgenden kurz dargestellt.
Keine Rückstellungen für Beratungsaufwand aus künftigen Betriebsprüfungen (VwGH 9. 12. 1992, 89/13/0048)
Aus dem Erkenntnis lassen sich folgende Grundsätze herausarbeiten: