IESG § 1 Abs 6 Z 2
Die Nichtberücksichtigung von Zeiten der Organmitgliedschaft iSd § 1 Abs 6 Z 2 IESG bei Bemessung von Insolvenz-Ausfallgeld für dienstzeitabhängige Ansprüche gilt auch hinsichtlich derartiger Zeiten aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis, die im neuen Arbeitsverhältnis einzelvertraglich angerechnet wurden.