ABGB § 878
GmbHG § 10 Abs 3, § 63 Abs 5
Wird eine mit einem Belastungs- und Veräuflerungsverbot belastete Liegenschaft als Sacheinlage versprochen, so entsteht gar kein Eigentumsverschaffungsanspruch der GmbH. Es steht demnach auch der Gesellschaft kein Schadenersatzanspruch gegen einen anderen Käufer dieser Liegenschaft zu. Es besteht aber für den Sacheinleger subsidiär die Pflicht, die Stammeinlage nunmehr in Geld nach Maßgabe des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Betrages zu erbringen.