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Verfall von Erstattungsansprüchen gem EFZG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1993, 155 Heft 5 v. 1.5.1993

EFZG § 11

Die Formulierung des § 11 EFZG legt es iVm § 2 EFZG nahe, unter dem Beginn der Fallfrist jenen Zeitpunkt zu verstehen, bis zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat (Beendigung der Arbeitsverhinderung bzw Ablauf der Anspruchsdauer).

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