vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anmerkung der Löschungsverpflichtung bei zwei gleichrangigen Hypotheken

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 147 Heft 5 v. 1.5.1993

ABGB: § 469 a

Unter dem „anderen“ iSd § 469 a ABGB ist im Regelfall ein Nachhypothekar (wegen seines Vorrückungsrechtes), aber auch jeder andere Buchberechtigte zu verstehen, ja auch derselbe Gläubiger rücksichtlich einer anderen Forderung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!