Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und durch einen gewissen politischen Druck auf die Sozialpartner in Form eines Initiativantrages des Justizausschusses1) wird das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 1993 (GesRÄG) voraussichtlich mit 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten. Im folgenden gebe ich einige Gedanken wieder, welche mich bei der Begutachtung des Entwurfes zu diesem Gesetz beschäftigt haben.