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Grundstückslasten und Bemessung der Erbschaftssteuer

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 132 Heft 4 v. 1.4.1993

ErbSchStG: § 19 Abs 2, § 20

Lasten, die bereits im Einheitswert für ein im Erbweg übertragenes Grundstück mitberücksichtigt sind (hier: behördlich aufgetragene Rekultivierungsmaßnahmen bei Schottergruben und Teichen), sind nicht mehr nach § 20 ErbSchStG abzugsfähig.

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