EStG § 24
Wird aufgrund der Veräußerung eines vermieteten Gebäudes der Vorsteuerabzug (gem § 12 Abs 10 öUStG) berichtigt und liegt hierin zugleich die Veräußerung des gesamten Betriebes, so mindert der Vorsteuerberichtigungsbetrag nicht den laufenden Gewinn, sondern den Veräußerungsgewinn.