KO idF vor 1. 7. 2010 § 25
Der Verfassungsgerichtshof neigt dazu, in der sich aus § 25 KO ergebenden Verkürzung von AN-Ansprüchen eine sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligung von Arbeitsverhältnissen zu erblicken. Es wird daher gem Art 140 B-VG die amtswegige Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 25 KO beschlossen.