EStG: § 24 Abs 6
Die Begünstigung des § 24 Abs 6 EStG wird steuersubjekt-(personen)bezogen ausgelegt. Dementsprechend findet sie nach Abschn 79 Abs 14 EStR 1984 - mitunternehmerbezogen - auf Gebäude(teile) Anwendung, die im gemeinschaftlichen Eigentum der Mitunternehmer stehen.