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VfGH: Verlustvortrag auch bei Teilschätzung

SteuerrechtRdW 1993, 86 Heft 3 v. 1.3.1993

Bei einem Kärntner Hotelbetrieb kam es in den Erlösbereichen Tennisplätze, Motorboote, Friseur und Bar und Diskothek zu Hinzuschätzungen von mehr als 200.000 S jährlich (bei Verlusten von 5,5 Mio S bzw 1,4 Mio S). Mit Erk v 10. 12. 1992, B 227/91, gab der VfGH einer Beschwerde gegen die Versagung des Verlustvortragsrechtes mit folgender Begründung statt:

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