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Mitunternehmerschaften als Einbringende gemäß Art III UmgrStG und Verlustübergang

UmgründungsrechtHans ZöchlingRdW 1993, 63 Heft 2 v. 1.2.1993

1. § 12 UmgrStG definiert den Begriff der Einbringung für abgabenrechtliche Zwecke. Tatbestandselemente sind:

tatsächliche Übertragung vonVermögen

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