Im Verfahren zu der unter B 1044/91 protokollierten Beschwerde hat der VfGH die Frage aufgeworfen, ob die Gewährung eines Verlustvortrages bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geboten sei1)1)S RdW 1992/9, 318..
Nunmehr hat der VfGH die Beschwerde abgewiesen2)2)VfGH 10. 12. 1992, 1044/91-10..