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Einheitliche Vertriebsbindung (§ 20 Abs 1 KartG) bei verschiedenen Musterverträgen?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 41 Heft 2 v. 1.2.1993

KartG § 20 Abs 1

Zum Wesen der anzeigepflichtigen Vertriebsbindung gehört, daß Verträge zwischen dem bindenden und den gebundenen

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