vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einbringung eines Einzelunternehmens nach OHG in neue Personenhandelsgesellschaft: Unternehmensveräußerung iSd § 12 Abs 3 MRG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 41 Heft 2 v. 1.2.1993

HGB § 142

MRG § 12 Abs 3

Eine OHG (KG) muß aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen und wandelt sich in ein Einzelunternehmen um, wenn nur mehr ein Gesellschafter vorhanden ist. Damit erlischt die Gesellschaft und der Einzelunternehmer wird Subjekt der Mietrechte an den Geschäftsräumlichkeiten sowie Betreiber des darin ausgeübten Unternehmens als Gesamtrechtsnachfolger. Gründet nun dieser Einzelunternehmer eine OHG (KG), die mangels Personenidentität auch nicht als fortgesetzte Gesellschaft angesehen werden kann, und bringt er das von ihm in den Bestandräumlichkeiten betriebene Unternehmen in diese Gesellschaft als Sacheinlage ein, so ist dies eine Unternehmensübertragung in Form der Einzelrechtsnachfolge; diese Unternehmensveräußerung unterliegt § 12 Abs 3 MRG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!