Besonders nach längerer günstiger Wirtschaftsentwicklung zeigt sich ein Bedürfnis, angesammelte Vermögensmassen unter Bindung an den Stifterwillen zu verselbständigen. Das Stiftungsrecht einiger anderer Staaten trägt diesem Bedürfnis mit einem liberalen und flexiblen Stiftungsrecht Rechnung. Um einen Abfluß von Vermögen in ausländische Stifungen hintanzuhalten, muß das österreichische Stiftungsrecht, das den Stiftungszweck auf Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit beschränkt und eine Kontrolle durch Verwaltungsbehörden vorsieht, für potentielle Stifter attraktiver gemacht werden.