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Vermietung eines Kopiergeräts durch Steuerberater an seine Steuerberatungs-GesBR: kein Gestaltungsmißbrauch

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 28 Heft 1 v. 1.1.1993

BAO § 22

Gestalten Gesellschafter und Gesellschaft die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes nicht als Gesellschafterbeitrag (Einbringung quoad usum), sondern als Mietverhältnis, liegt darin kein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts. Der vermietende Gesellschafter kann allein durch die Vermietung Unternehmer sein.

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