EStG § 4 Abs 4, § 20
Aufwendungen eines Rechtsanwalts, die ihm aus Anlaß eines für Mandanten, Berufskollegen und Mitarbeiter gegebenen Empfangs zu einem „runden“ (60.) Geburtstag entstehen, sind keine Betriebsausgaben, sondern durch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung bedingt.