BAO: § 303
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (zB VwGH 19. 9. 1990, 89/13/0245; 16. 3. 1993, 89/14/0123, 90/14/0018), somit aus der Sicht jenes
BAO: § 303
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (zB VwGH 19. 9. 1990, 89/13/0245; 16. 3. 1993, 89/14/0123, 90/14/0018), somit aus der Sicht jenes