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Entlohnung von Wegzeiten (Kraftfahrer im Linienverkehr)

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1993, 373 Heft 12 v. 1.12.1993

AZG § 2

1. Der Arbeitsort eines Kraftfahrers, der bei einem städtischen Verkehrsunternehmen im Linienverkehr tätig ist, bestimmt sich nicht nach dem Standort des Betriebes oder dem Ausgangs- oder Endpunkt des von ihm jeweils zu fahrenden Kurses, sondern umfaßt das gesamte örtliche Kraftfahrliniennetz.

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