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Keine Zweiseitigkeit im Rechtsmittelverfahren bei einer UnterhaltsEV

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 367 Heft 12 v. 1.12.1993

ZPO: § 521 a

EO: §§ 382 a, 402 Abs 1

Im Rechtsmittelverfahren über Beschlüsse gem § 382 a EO ist § 402 Abs 1 EO Ideologisch dahin zu reduzieren, daß die in § 521 a ZPO angeordnete Zweiseitigkeit nicht gilt.

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