ZPO: § 521 a
EO: §§ 382 a, 402 Abs 1
Im Rechtsmittelverfahren über Beschlüsse gem § 382 a EO ist § 402 Abs 1 EO Ideologisch dahin zu reduzieren, daß die in § 521 a ZPO angeordnete Zweiseitigkeit nicht gilt.
ZPO: § 521 a
EO: §§ 382 a, 402 Abs 1
Im Rechtsmittelverfahren über Beschlüsse gem § 382 a EO ist § 402 Abs 1 EO Ideologisch dahin zu reduzieren, daß die in § 521 a ZPO angeordnete Zweiseitigkeit nicht gilt.