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Schadenshilfevereine nicht gemeinnützig, Abgrenzung echte/unechte Mitgliedsbeiträge

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 352 Heft 11 v. 1.11.1993

BAO § 34 ff

KStG 1966: § 9 Abs 1

1. Die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange der Vereinsmitglieder ist auch dann nicht als Förderung der Allgemeinheit zu werten, wenn es jedermann freisteht, durch den Beitritt zum Verein seine wirtschaftlichen Einzelinteressen fördern zu lassen.

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