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Ärztliches Zeugnis nach Erkrankung im Urlaub

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1993, 343 Heft 11 v. 1.11.1993

UrlG § 5 Abs 3

Unter der „Ursache“ der Arbeitsunfähigkeit im gem § 5 Abs 3 UrlG vorzulegenden ärztlichen Zeugnis ist nicht die Diagnose, sondern nur die Angabe zu verstehen, ob die Arbeitsunfähigkeit auf Krankheit oder Unfall beruht.

OGH 19. 5. 1993, 9 Ob A 106/93 (OLG Wien 29. 1. 1993, 33 Ra 132/92; ASG Wien 13. 10. 1992, 25 Cga 809/91)

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